Verlängerbar sind folgende Gutscheine:
Viele Erlebnisgutscheine und Geschenkboxen kannst du gegen eine Verlängerungspauschale um 1 Jahr verlängern. Dafür muss er noch gültig sein. Ob Dein Gutschein verlängerbar ist, kannst Du unter dem Punkt "Gutschein einlösen" prüfen oder folge einfach diesem Link: Gültigkeit und Verlängerung prüfen. Sofern er verlängert werden kann, wird Dir nach Eingabe Deiner Gutscheindaten ein Pop-Up angezeigt und Du kannst der Anleitung folgen. Auch die Servicegebühr für die Verlängerung wird Dir dort angezeigt.
Nicht verlängerbar sind folgende Gutscheine:
- Abgelaufene Gutscheine
- Gutscheine, deren Standort nicht mehr verfügbar ist - hier bekommst Du in der Einlösung angezeigt "Dieses Erlebnis ist zur Zeit leider nicht verfügbar" - Du kannst dann Deinen Gutschein einfach in ein anderes, verfügbares Erlebnis umtauschen. Den umgetauschten Gutschein kannst Du dann entweder einlösen oder aber auch verlängern. Dazu einfach wie ganz oben beschrieben in die Einlösung gehen. Jetzt erscheint auch bei Dir das Pop-Up für die Verlängerung. Sollte etwas nicht klappen, ruf uns gerne einfach an.
- Wertgutscheine können nicht verlängert werden, diese müssen rechtzeitig eingelöst werden. Die gesetzliche Verjährungsfrist des damit erworbenen Erlebnis-Gutscheins beginnt dann wieder von vorne an zu laufen.
- Ein Erlebnis-Ticket ist nur am festgelegten Termin gültig und kann nicht verlängert werden.
Bitte beachte:
- Durch die Verlängerung können wir nicht gewährleisten, dass der Gutschein für das ursprünglich erworbene Erlebnis noch eingelöst werden kann. Der Wert des Gutscheins bleibt jedoch erhalten, eine Erstattung ist nicht möglich. Zwischenzeitliche Preiserhöhungen können durch Aufzahlung des Restbetrages beglichen werden.
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